Schallschutz
Auch im Bereich des Schallschutzes können Sie sich mit Ihren Fragen an uns wenden. Wir erstellen für Sie den ordnungsrechtlichen Nachweis des baulichen Schallschutzes gemäß DIN 4109.
Durch einen guten Schallschutz soll eine Schallübertragung vom Sender zum Empfänger gemindert werden. Kurz gesagt, die Toilettenspülung der Nachbarn oder die vorbeifahrenden LKWs will niemand hören.
Grundsätzlich ist hierbei zwischen Luftschall (z.B. Schutz vor Außenlärm) und Körperschall (z.B. Trittschallschutz bei Wohnungstrenndecken) zu unterscheiden.
Maßgebende Norm ist die DIN 4109, welche die Mindestanforderungen an den Schallschutz definiert. In deren Beiblatt 2 werden zusätzlich Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz gegeben. Die VDI-Richtlinie weist drei Schallschutzstufen für Wohnräume aus.
Lärmschutz - Schallimmissionsprognosen
Mit der Erstellung von Schallimmissionsprognosen prognostizieren wir für Sie die zu erwartenden Schallemissionen und Schallimmissionen Ihrer geplanten Anlagen oder den Verkehrslärm. Mit der Überprüfung der zu erwartenden Schallemissionen und Schallimmissionen bereits in der frühen Planungsphase, schützen wir Sie als Planer oder Bauherren vor späteren Beschwerden über zu hohe Lärmbelästigungen während der Bauphase oder im späteren Betrieb Ihres Gebäudes, die nicht selten vor Gericht enden.
Raumakustik - akustischer Komfort
Wir erstellen für Sie die für Ihren Bauantrag oder im Rahmen Ihrer DGNB-Zertifizierung notwendigen Nachweise zur Raumakustik bzw. zum akustischen Komfort. Aufgabe der Raumakustik ist es, die Hörsamkeit in Räumen zu gewährleisten. Als Hörsamkeit bezeichnet man die akustische Qualität eines Raumes bezüglich der Sprachverständlichkeit. Dabei kann durch eine akustisch effektive Raumgestaltung maßgeblich Einfluss genommen werden. Die bekannteste Kenngröße der Raumakustik ist die Nachhallzeit.
Berechnungen und Messungen
Neben der Schallschutztechnischen Berechnung zur Erstellung ordnungsrechtlicher Nachweise oder als Grundlage für die konstruktive und anlagentechnische Planung, bieten wir Ihnen für die Qualitätssicherung Ihres Bauablaufs und der Abnahme die notwendigen und sinnvollen Messungen an.
Messungen im Bereich des Schallschutzes:
- Trittschallmessungen nach DIN EN ISO 140
- Luftschallmessungen nach DIN EN ISO 140
- Messungen raumakustischer Parameter
- Schallmessungen gemäß TA Lärm (Beurteilungspegel Tag/Nacht)
- von Verkehrsgeräuschen
- Geräuschmessungen und Prognosen nach AVWV Baulärm
- Messungen nach Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - "LärmVibrationsArbSchV"