Energieausweis (EnEV)
Die EnEV 2009 als vierte Novelle der Energieeinsparverordnung ist aktuell die Grundlage für die Erstellung des Energieausweises. Ziel der Verordnung ist die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs von beheizten und gekühlten Gebäuden.
Auf Grundlage der EnEV erstellen wir Energiebedarfsausweise oder erarbeiten Energiekonzepte
- für Behörden als energetischen Nachweis für Bauanträge
- im Zusammenhang mit Zertifizierungen als Nachweis des Energiebedarfs. Gefördert im Rahmen der Audits sind Energieausweise, die nach der neuesten Fassung der EnEV berechnet wurden
- bei Sanierungen oder Neuvermietungen als gesetzlich geförderter Nachweis. Bei Sanierungen bieten wir bei Bedarf auch Planungs- und Konzeptvorschläge für die Ausgestaltung der Anlagen oder des energetischen Gesamtkonzeptes
- im Rahmen von Einzelbauteilnachweisen oder für Simulationen, z.B. eine Wärmebrückensimulation nach DIN 4108. Die Wärmebrücke wird dann konform der EnEV ausgestaltet.
Wir richten unsere Berechnungen und Planungsvorschläge an der EnEV 2009 aus – sie ist als jüngste Fassung der Verordnung in Teilen auch als Formulierung des Standes der Technik anzusehen. Vor allem Planungshinweise für Fassade und Fenster orientieren sich an der EnEV. Auch Annahmen für Simulationen basieren auf der EnEV.
Bei der Erstellung des Energieausweises wird nicht nur die bauphysikalische Hülle des Gebäudes berücksichtigt, sondern wir berechnen eine Energiebilanz.
Darunter fallen Energieaufwendungen für
- Heizung
- Lüftung
- Klimatisierung mit Kühlung und Befeuchtung
- Trinkwasserversorgung
- Beleuchtung
- Verteilverluste
- Warmwasserversorgung
Zusammenhang zu Ökobilanz und LCC
Die Ergebnisse des EnEV-Nachweises sind auch erforderlich, um die Ökobilanz aufzustellen oder die Lebenszykluskosten eines Gebäudes berechnen zu können.
Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) war 2002 die Fortführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV). Eine der wichtigsten Neuerungen der EnEV war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser. So konnten für die Energiebilanz auch die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt werden.